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Prof. Dr. med. R. Klapdor

Eine kritische Analyse zum Thema
Prof. Uhl – die Maly-Meditation - und das Überleben“

Auch die für Bochum zuständige Ärztekammer Westfalen-Lippe weigert sich, ebenso wie schon zuvor die Ärztliche Leitung des AdP e.V., zu den Werbungen Herrn Prof. Uhl's für die Maly-Meditation mit Lebensverlängerungen und Heilungen Stellung zu nehmen bzw. diese Werbungen nach dem Berufsrecht für Ärzte und nach dem Heilmittelwerbegesetz zu bewerten!“


Zur Vorgeschichte meiner Beschwerde über Herrn Prof. Uhl an die Ärztekammer W-L

Anfang 2018 hörte ich erstmals im Rahmen einer Veranstaltung des AdP e.V. in Hamburg-Harburg Vorträge von Herrn Prof. Uhl und Herr Maly, in denen sie über eine circa 10 Jahre zuvor von Herrn Maly entwickelte sog. Maly-Meditation berichteten. Beide Herren warben dabei nicht nur mit Verbesserungen der Lebensqualität, sondern überraschenderweise auch damit, daß sie durch eine Anwendung dieser `neuen` Meditation bereits Verlängerungen der Überlebenszeit bis hin zu Heilungen von Patienten mit Pankreaskarzinomen gesehen bzw. erreicht haben, sodaß durch die Maly-Meditation auch die Hoffnung auf Heilung bestehe (s. Anlage 1).

Da Herr Prof. Uhl keine detaillierten Ergebnisse vortrug und auch auf Nachfrage keine nachvollziehbaren Unterlagen vorwies, auch keine begutachteten Publikationen oder publizierten Fallbeispiele, begann ich, selbst nach nachvollziehbaren Unterlagen für diese angeblichen Heilerfolge zu suchen, um mich um Rat fragende Patienten - evtl. auch mich selbst, wenn ich einmal an diesem Tumorleiden erkranken sollte – diesbezüglich korrekt beraten zu können,

– denn Krebsgesellschaften und anerkannte Experten der integrativen Medizin warnen bekanntlich seit Jahren vor der Gefahr der Unseriosität und/oder Scharlatanerie von Therapeuten, die mit angeblich beobachteten Heilungen für neue Therapieverfahren werben, ohne jemals nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt zu haben. (siehe Anlage 2).

Bis heute haben Herr Prof. Uhl und auch die AdP-Leitung nun auf meine Nachfragen nach seriösen Publikationen, Vorträgen und/oder nach seriöser Diskussion anhand von nachvollziehbaren Unterlagen über diese (Wunder-)Heilungen nicht ein einziges Mal geantwortet.

Bis heute hat Herr Prof. Uhl als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des AdP e.V., seit 2019 auch als Mitglied des Hauptausschusses dieses Beirats, mit allen nur denkbaren Mitteln aktiv verhindert bzw. über seine Hauptausschußkollegen im AdP e.V., die Herren Prof. Poll und Prof. Friess, verhindern lassen, daß seine angeblich von ihm beobachteten bis zu mehrjährigen Lebenszeitverlängerungen und Heilungen von Patienten mit fortgeschrittenen Pankreaskarzinomen in den wissenschaftlichen Gremien des AdP e.V. anhand von nachvollziehbaren Unterlagen nach allgemein üblichen Regeln ärztlichen und wissenschaftlichen Arbeitens diskutiert werden bzw. diskutiert werden können.

Bis heute können sich damit die Patienten und ihre Ärzte und Betreuer kein Urteil darüber bilden, ob sie diese in der „Öffentlichkeit“ vorgetragenen angeblichen Ergebnisse Herrn Prof. Uhl's mit der relativ neuen Maly-Meditation als seriös ansehen können, oder aber als unseriös oder auch als Scharlatanerie oder Betrug einzustufen haben – da Lebensverlängerungen und Heilungen durch Einsatz bisher bekannter meditativer Verfahren bisher keinen Eingang in die S3 Leitlinien zur komplementärmedizinischen Therapie gefunden haben.

Bis heute hat Herr Prof. Uhl auch z.B. noch nicht auf Anfragen geantwortet, ob es sich bei der Patientin, bei der er als Co-Autor in einer Publikation des Jahres 2011 einen unerwartet guten Effekt einer zusätzlichen Misteltherapie auf ein Pankreaskarzinomleiden diskutiert hat, um dieselbe Patientin handelt, deren guten Verlauf er in den unmittelbar nachfolgenden Jahren in den Medien über einen unerwartet guten Effekt der Maly-Meditation interpretiert. (siehe auch unter PS am Ende dieses Schreibens).

Meine Beschwerde an die Ärztekammer mit meinen Schreiben vom 10.11.2024/09.12.204 und 31.01.2025 nebst Anlagen

Nach vergeblichen, mehrjährigen Bemühungen, über die Leitung des AdP e.V. zumindest die Mitglieder und Patienten dieser Selbsthilfegruppe korrekt über diese Werbungen ihres Kollegen und Mitglieds Herrn Prof. Uhl zu informieren,

habe ich mich dann mit meinen Schreiben nebst Anlagen vom 10.11.2024 an die Ärztekammer Nordrhein und vom 09.12.2024 und 31.01.2025 an die für Bochum zuständige Ärztekammer Westfalen-Lippe gewandt, mit der Bitte, anhand der ausführlichen Anlagen zu meinen Schreiben zu prüfen, ob diese Werbungen Herrn Prof. Uhl's um Patienten für die Maly-Meditation mit Lebenszeitverlängerungen und Heilungen mit seriöser Werbung bzw. mit den Berufs-pflichten eines Arztes und den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes vereinbar sind.

Die Antwort der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit Schreiben vom 18.06.2025

„Im Auftrag“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe“ beginnt Herr RA Kuhlmann von der Abteilung „Ressort Recht“ sein Schreiben vom 16.08.2025 unmittelbar nach der Anrede mit dem Statement:

„..wir erkennen in dem Verhalten von Herrn Prof. Dr. med. Waldemar Uhl im Zusammenhang mit der Maly-Meditation keine Tatsachen, die den Verdacht eines Berufsvergehens rechtfertigen, sodass wir von der Durchführung der erforderlichen Ermittlungen absehen.“,

um unmittelbar anschließend diese Sicht der Ärztekammer mit den nachfolgenden Ausführungen zu begründen:

Unter
„Begründung:

I. Sachbericht“ schreibt Herr RA Kuhlmann:

„Von der Darstellung eines Sachverhalts wird abgesehen und stattdessen auf ihre (d.h. meine) ausführliche Darstellung vom 31.01.2025 verwiesen.“

Von der Darstellung des Sachverhalts sieht Herr RA Kuhlmann dann auch konsequent ab. Im Verlauf seines dann folgenden 2-seitigen Schreibens erwähnt er mit keinem Wort die von mir in meinem Schreiben vom 31.01.2025 aufgeführten 2 Punkte, zu denen ich eine Stellungnahme der Ärztekammer erbeten hatte, nämlich zu den Punkten:

1)“ Heilerfolge Herrn Prof. Uhl's mit bis zu mehrjährigen Verlängerungen der Überlebenszeit, Tumorfreiheit und Heilungen durch eine zusätzliche Maly-Meditation („siehe z.B. mein Ihnen vorliegendes Schreiben vom 10.11.2024 nebst Anlage 1 und Anlage 10 sowie die Anlage A zu meinem Schreiben vom 31.01.2025“) (siehe unten, S. 5), und

2)“ Verhalten Herrn Prof. Uhl's im Zusammenhang mit der im Jahre 2023 erschienenen Publikation „Exploring pain, Quality of Life and Emotional Well-Being in Patients with Advanced Pancreatic Cancer Practicing Spiritual Mediation. A Pilot Study“. (siehe unten, S. 4).

Unmittelbar anschließend geht Herr RA Kuhlmann in seinem Schreiben vom 18.06.2025 dann gleich weiter zum Punkt

II. Rechtliche Begründung“:

Er schildert zunächst ausführlich die nachfolgend zitierten Paragraphen der Berufsordnung und des Heilmittelwerbegesetzes auf, gegen die ein Arzt nicht verstoßen darf:

§ 58c Abs. 1 S.1 Heilberufsgesetz (HeilBerG NRW)

Gemäß § 58 Abs. 1 haben die Kammern die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen, soweit Tatsachen bekannt

werden, die den Verdacht eines Berufsvergehens rechtfertigen. Nach § 58 a S.1 HeilBerg NRW liegt ein Berufsvergehen vor, wenn Kammerangehörige ihre Berufspflichten verletzen. … Gemäß § 2 Abs. 1 Berufsordnung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei der Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztlichen Handeln am Wohle der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.

§ 11 Abs.2 Berufsordnung

Unter diesem §11 Abs. 2 findet sich das ärztliche Berufsauftragsverbot, diagnostische oder therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen und Patienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbesondere bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiß zuzusichern.

§ 27 Abs. 3 Berufsordnung

Nach § 27 Abs 3 Berufsordnung ist die berufswidrige Werbung untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. … Unzulässig ist eine besonders nachdrückliche Form der Werbung, die den sachlichen Informationsgehalt in den Hintergrund treten läßt. Dazu zählen beispielsweise Übertreibungen oder die Verwendung von Superlativen mit dem Ziel, die eigene Leistung besonders wertvoll herauszustellen und den Patienten suggestiv zu beeinflussen.

§ 3 S. 2 Nr. 1) HWG

Werbung ist irreführend, wenn sie falsche Vorstellungen über das ärztliche Leistungsangebot auslösen und dadurch Patienten in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen kann. Nach §3 S. 2 Nr. 1) HWG liegt Irreführung insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben.

§ 3 S. 2 Nr. 2a) HWG

Nach diesem Paragraphen liegt eine Irreführung insbesondere dann vor, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann.

um gleichzeitig in den jeweiligen Absätzen bereits den Verdacht eines Verstoßes Herrn Prof. Uhl's gegen diese Paragraphen mit einem der bzw. den nachfolgenden, allgemein gehaltenen Sätzen sozusagen vom Tisch zu wischen:

`Wir erkennen keine Tatsachen, die eine mißbräuchliche Ausnutzung von Patienten erkennen lassen`, und/oder
`wir erkennen keine anpreisende Werbung`, und/oder
`darüberhinaus liegt keine irreführende Werbung vor`,
`es besteht kein Verdacht auf eine irreführende Werbung`, und/oder
`es besteht kein Verdacht eines Berufsvergehens oder eines Verstoßes gegen das Arzneimittelwerbegesetz.`

Denn Herr Prof. Uhl – so schreibt Herr RA Kuhlmann weiter, ohne sonst weiter in Details zu gehen - sage ja „nur“, „lediglich“ bzw. „sachlich“:

`daß der Maly-Meditation in der Öffentlichkeit lediglich eine behandlungsfördernde Wirkung durch innere Stabilisierung zukomme`, und/oder
`daß „entsprechende Behandlungserfolge erzielt werden können“, aber `ein Erfolg nicht mit Sicherheit erwartet werden kann`, und/oder
`daß die Maly-Meditation lediglich ergänzend zur Schulmedizin herangezogen werden sollte und durch die innere Stabilisierung Erfolge erzielt werden könnten` und/oder
`daß der Maly-Meditation bei der Behandlung von Patienten mit Pankreaskarzinomen eine Stabilisierung und Förderung des Heilungsprozesses zukommt, die ihrerseits bei der Behandlung von Pankreaskarzinomen zu Erfolgen führen können` (vergl. auch die ausführlichere Wiedergabe in Anlage 3) -

und das sei nicht zu beanstanden, denn, so schreibt Herr RA Kuhlmann weiter:

`die Studie von Frau Prof. Meissner habe zwar keinen Nachweis erbracht, daß die Lebenszeit
durch die Maly-Meditation verlängert werden kann`,

`jedoch` wurde `durch diese Studie die Verbesserung zweier Parameter der Lebensqualität wissenschaftlich belegt.`

D.h., Herr RA Kuhlmann spricht in seinem Schreiben vom 18.06.2025 Herrn Prof. Uhl „im Auftrag der Ärztekammer“ von dem Vorwurf und auch bereits von dem Verdacht eines Vorwurfs eines Berufsvergehens und/oder eines Vergehens gegen das Heilmittelwerbegesetz in Sachen „Prof. Uhl – Werbung für die MalyMeditation“ allein über eine Bewertung der angeblichen Aussagen Herrn Prof. Uhl's über eine Verbesserung der Lebensqualität frei

obwohl ich in meinen Schreiben an die Ärztekammer eine evtl. Beeinflussung der Lebensqualität durch eine Maly-Meditation, wie sie ja auch für andere meditative Verfahren diskutiert wird, eigentlich gar nicht, wenigstens nicht im negativen Sinne diskutiert habe.

aber ohne auch nur mit einem Wort die von mir in meinem Schreiben vom 31.01.2025 aufgeführten und beanstandeten Werbungen Herrn Prof. Uhls mit bis zu mehrjährigen Lebenszeitverlängerungen und Heilungen bzw. die umstrittene Publikation 2023 zu erwähnen.

Wertung der Antwort /Stellungnahme der Ärztekammer W-L vom 18.06.2025

Diese Antwort der für Bochum zuständigen Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 18.06.2025 erfüllt damit m.E. keineswegs die Kriterien einer seriösen, auf das Patientenwohl ausgerichteten Antwort auf meine Schreiben vom 10.11.2024 bzw. vom 09.12.2024 und 31.01.2025.

An dieser Stelle seien nur noch einmal zwei gravierende Mängel der Ausführungen Herrn RA Kuhlmann's hervorgehoben.

Einmal argumentiert Herr RA Kuhlmann „i.A.“ der Ärztekammer W-L nicht korrekt, wenn er meint, daß er die von ihm im vorangehenden Abschnitt genannten angeblichen Werbungen Herrn Prof. Uhl's mit „innerer Stabilisierung“ oder einer „behandlungsfördernden Wirkung durch innere Stabilisierung“ usw. allein durch den Hinweis auf eine angeblich „wissenschaftlich belegte“ Verbesserung von 2 Parametern der Lebensqualität in der klinischen Studie von Frau Prof Meissner rechtfertigen kann.

Denn Frau Prof. Meissner hat selbst, daraufhin angesprochen, schriftlich bestätigt, daß ihre Studie bereits allein aufgrund des Designs der Studie keinerlei kausale Rückschlüsse erlaubt, d.h., daß diese Studie bereits allein auf Grund des bereits 2020 von mir in einer kritischen Analyse aufgezeigten mangelhaften Designs ihrer Studie nichts wissenschaftlich belegen kann und damit auch nichts „wissenschaftlich belegt“ hatauch nicht die angeblich „interessanten Ergebnisse“ in der Stellungnahme des AdP e.V. der Kollegen Prof. Friess und Prof Uhl (siehe S. 5) -

ein Faktum, das der Ärztekammer W-L aus dem ihr vorgelegten Schriftwechsel eigentlich zur Zeit der Abfassung ihres Schreibens vom 18.06.2025 bekannt gewesen sein muß!

Auch die von Herrn Prof. Uhl als Co-Autor im Jahre 2023 in der internationalen Zeitschrift CMR des Karger Verlages erschienene Publikation

Exploring Pain, Quality of Life, and Emotional Well-Being in Patients with Advanced Pancreatic cancer Practicing Spiritual Meditation: A Pilot Study“
Autoren: Christine Eggers, Elisabeth Olliges, Stefan Boeck, Stephan Kruger, Waldemar Uhl (x), Karin Meissner“, erschienen in Complement(ary) Med(icine) Res(earch) (CMR, Karger Verlag) 2023:30,289 – 298(eingereicht Oktober 2022, publiziert May 2023)
(x) laut „Author contributions“ auch „Writer“, „Reviewer“ und „data interpretator“

kann nicht als „wissenschaftlicher Beleg“ für eine Verbesserung der Lebensqualität unter einer begleitenden Maly-Meditation herangezogen werden, wie ich der Ärztekammer W-L bereits in meinen Schreiben vom 10.11.2024 und 31.01.2025 mitgeteilt hatte.

Denn diese „Publikation 2023“ berichtet keineswegs über eine im Vergleich zu der klinischen Studie von Frau Prof. Meissner eigene bzw. neue Studie zur Lebensqualität unter einer zusätzlichen Maly-Meditation, wie der Titel und der Abstrakt dieser Publikation den Lesern auf den ersten Blick suggerieren

sondern für die Publikation 2023 wurden `nur` die Daten zum Einfluß einer begleitenden Maly-Meditation auf die Lebensqualität aus der klinischen Studie von Frau Prof. Meissner entnommen, statistisch neu ausgewertet und dann als – zumindest auf den ersten Blick – eigene Studie aufgearbeitet, aufgewertet und publiziert.

Denn diese Publikation 2023 berichtet über eine deutliche Verbesserung von 5 Parametern der Lebensqualität – während die Studie von Frau Prof. Meissner nur über eine Verbesserung von 2 Parametern berichtet. Und mit dieser Publikation 2023 werben dann auch Herr Prof. Uhl und Herr Maly nach Erscheinen der Arbeit für die Maly-Meditation, während sie zuvor mit den Ergebnissen der klinischen Studie von Frau Prof. Meissner (veröffentlicht als Dissertationsschrift 2020; kein Nachweis einer Verlängerung der Überlebenszeit; nur eine Verbesserung von 2 Parametern der Lebensqualität) nicht geworben hatten.

Aber: diese Publikation 2023 berichtet – wie der Verlag auf eine Nachfrage nach Rücksprache mit den Autoren bestätigt hat - über dieselbe klinische Studie und dieselben Patienten wie die klinische Studie von Frau Prof. Meissner, wenn auch nur über die Ergebnisse zur Lebensqualität.

Damit gilt auch für diese Publikation 2023 das bereits zitierte Statement von Frau Prof. Meissner, daß die Ergebnisse ihrer Studie bereits allein aufgrund des Designs der Studie keinerlei kausale Rückschlüsse und damit keinerlei wissenschaftliche Rückschlüsse zur Maly-Meditation erlauben. (s. Anlage 5).

Zum anderen hat, wie schon erwähnt, die Ärztekammer in ihrem Schreiben vom 18.06.2025 die Werbungen Herrn Prof. Uhl's für die Maly-Meditation mit mehrjährigen Lebensverlängerungen, Heilungen und der Hoffnung auf Lebensverlängerungen/ Heilungen mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn diskutiert bzw. bewertet –

obwohl diese Werbungen – wie bereits erwähnt - den Schwerpunkt meiner Schreiben vom 09.12.2024 und 31.01.2025 darstellen (vergl. auch Anlage 1),

obwohl diese Werbungen insbesondere für die Patienten mit nicht-operablen Pankreaskarzinomen und für die sie betreuenden Ärzte von besonderem Interesse sein dürften, da diese Patienten in der Regel auch heute noch durch schulmedizinische Therapien und bisher bekannte Meditationsvorschläge nicht geheilt werden können, und

obwohl derartige Heilerfolge von Krebsgesellschaften und Experten der integrativen Medizin den zuvor bekannten Meditations-Varianten nicht zugesprochen werden. (siehe auch die neue S3-Leitlinie „Komplementär Medizin“).

Entsprechend hat Herr RA Kuhlmann in seinem Schreiben vom 18.06.2025 auch zu erkennen gegeben, daß er mit den Formulierungen „behandlungsfördernde Wirkung“, „Stabilisierung“ und/bzw. Förderung von Heilungsprozessen“ wohl nur heilende Einflüsse und/oder Heilungen einer Maly-Meditation im Hinblick auf Parameter der Lebensqualität gemeint wissen will.

Denn als Begründung für die angebliche Korrektheit der von ihm in seinem Schreiben aufgeführten angeblichen Werbungen Herrn Prof. Uhl's hat Herr RA Kuhlmann, wie schon zuvor beschrieben, nur die Studie von Frau Prof. Meissner angeführt, die angeblich – so schreibt Herr RA Kuhlmann, wenn auch fälschlicherweise - eine Verbesserung zweier Parameter der Lebensqualität „wissenschaftlich belegt“ habe, auch wenn die Studie, wie Herr RA Kuhlmann weiter schreibt, keine Verlängerung der Überlebenszeit gezeigt habe.

Im Falle daß Herr RA Kuhlmann Herrn Prof. Uhl auch von dem Verdacht einer irreführenden Werbung bzw. eines Verstoßes gegen das Berufsrecht „in Sachen Prof. Uhl – Verlängerungen der Überlebenszeit und Heilungen durch eine Maly-Meditation“ hätte freisprechen wollen, hätte er folglich auch Ergebnisse oder zumindest ein Ergebnis aufführen müssen, das eine Verlängerung der Überlebenszeit und/oder eine Heilung durch eine begleitende Maly-Meditation nachvollziehbar „wissenschaftlich belegt“ – vorausgesetzt, daß ihm ein derartiges Ergebnis vorliegen würde. Allein einen derartigen Versuch läßt Herr RA Kuhlmann noch nicht einmal ansatzweise erkennen!

Auch auf meine späteren Nachfragen beim Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit meinen Schreiben vom 28.07.2025 und vom 14.08.2025 (s. Anlage 4),

warum die Ärztekammer in ihrem Schreiben vom 18.06.2025 keine Stellung zu den Werbungen Herrn Prof. Uhl's mit Lebensverlängerungen und Heilungen genommen hat, obwohl diese Werbungen der eigentliche Anlaß für meine Schreiben waren,

habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Diese Stellungnahme der Ärztekammer W-L mit Schreiben vom 16.08.2025 erinnert an das Verhalten der Ärztlichen Leitung des AdP e.V. im Jahre 2022 (vergl. auch Anlage 6).

Bekanntlich weigern sich bis heute Herr Prof. Poll und Herr Prof. Friess als früherer bzw. als aktueller Ärztlicher Leiter der wissenschaftlichen Gremien des AdP e.V.

- ebenso wie Herr Otto als Vorstandsvorsitzender des AdP e.V. und Herr Prof. Uhl als Mitglieder im Hauptausschuss des Wiss. Beirats des AdP e.V. -

auf die seit Ende 2018 vielfach geäußerten Nachfragen hin mitzuteilen, ob Herr Prof Uhl nachvollziehbare Unterlagen für seine angeblichen Lebensverlängerungen und Heilungen vorweisen kann bzw. vorgelegt hat.

Auch die AdP-Leitung hat derartige Anfragen „überlesen“ bzw. nicht beantwortet, stattdessen das Interesse an der Maly-Meditation durch angeblich „interessante Ergebnisse“ der klinischen Studie von Frau Prof. Meissner angeregt, ohne diese „interessanten Ergebnisse“ allerdings zu nennen,

und auf diese Weise

- einerseits eine detaillierte und seriöse Information der Mitglieder und Patienten über angebliche Lebensverlängerungen und Heilungen durch eine Maly-Meditation bis heute verweigert, und

- andererseits gleichzeitig Herrn Prof. Uhl die Möglichkeit erhalten, weiter wie bisher - ohne Kritik seitens des AdP e.V. befürchten zu müssen – mit dem von ihm bekannten Werbungsrepertoire um Patienten für die Maly-Meditation zu werben und Herrn Maly mit ihm selbst als einem Chefarzt einer Chirurgischen Universitätsklinik und einem international angesehenen Arzt und Wissenschaftler für die Maly-Meditation werben zu lassen.

Zusammenfassung

M.E. spricht das Verhalten der Ärztekammer W-L und der Ärztlichen Leitung des AdP e.V. dafür, daß Herr Prof. Uhl wohl auch der Ärztekammer W-L keine nachvollziehbaren Belege/ Unterlagen für die von ihm angeblich seit mittlerweile 15 Jahren beobachteten Lebenszeitverlängerungen und Heilungen durch eine Maly-Meditation vorgelegt haben dürfte – aus welchen Gründen auch immer.

M.E. ist jetzt aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß Herr Prof. Uhl über keine entsprechenden Unterlagen verfügt. (Die Frage, ob Herr Prof. Uhl mit Sicherheit über keine entsprechenden Unterlagen verfügt, kann m.E. allerdings erst dann beantwortet werden, wenn Herr Prof. Uhl sich „in Sachen Lebensverlängerungen und Heilungen durch eine Maly-Meditation“ nicht länger weigert, den Standards ärztlichen und wissenschaftlichen Handelns zu folgen und nachvollziehbare Unterlagen vorzulegen.)

Für diese Annahme spricht nicht nur,

daß Herr Prof. Uhl m.W. auf mittlerweile mehrfache schriftliche Nachfragen nach nachvollziehbaren Unterlagen bis heute weder als Arzt, noch als Wissenschaftler, noch als Leiter des Pankreaskarzinomzentrums der DKG, noch als Mitglied des Hauptausschusses des Wissenschaftlichen Beirats des AdP e.V. geantwortet hat – ein in dieser Angelegenheit m.E. in mehrfacher Hinsicht unärztliches und unwissenschaftliches Verhalten.

Für diese Annahme spricht auch,

daß sich die Ärztekammer W-L (2025) und Herr Prof. Friess vom AdP e.V. (2022) bis heute weigern, mitzuteilen, ob sie Herrn Prof. Uhl um die Vorlage relevanter Unterlagen gebeten haben, ob Herr Prof. Uhl ihnen nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt hat bzw. ob es überhaupt nachvollziehbare Unterlagen für diese Heilerfolge gibt, und

daß die Ärztekammer W-L und Herr Prof. Friess vom AdP e.V. sich bis heute weigern, zu den Werbungen Herrn Prof. Uhl's mit Lebensverlängerungen und Heilungen bzw. der Hoffnung auf Heilung detailliert Stellung zu nehmen,

sondern daß sie stattdessen

unter alleinigem Hinweis auf eine – sogar noch wider besseres Wissen - behauptete, angeblich „wissenschaftlich belegte“ Verbesserung von 2 Parametern der Lebensqualität bzw. auf von ihnen angeblich gesehene, aber nicht näher genannte „interessante Ergebnisse“ in der Studie von Frau Prof. Meissner und
unter gleichzeitiger Verweigerung einer Stellungnahme zu der Werbung Herrn Prof. Uhl's mit relevanten Lebensverlängerungen und Heilungen durch eine Maly-Meditation

einfach erklären, daß sie in der bisherigen Werbung Herrn Prof. Uhl's keinen Verstoß gegen die Berufspflichten und/oder das Heilmittelwerbegesetz erkennen -

obwohl beide wissen,

daß Frau Prof. Meissner – wie schon zuvor erwähnt - selbst auf Nachfrage schriftlich bestätigt hat, daß ihre Studie bereits allein aufgrund des Designs der Studie keine kausalen Rückschlüsse erlaubt – und damit auch nichts „wissenschaftlich belegt“ hat bzw. belegen kann, weder die angeblich signifikante Verbesserung von Parametern der Lebensqualität noch die angeblich „interessanten Ergebnisse“,

daß im Mittelpunkt meiner Nachfragen – wie schon zuvor erwähnt - nicht die Frage nach einer eventuellen, z.B. durch Fragebögen erfaßbaren Verbesserung des einen oder anderen Streßparameters oder der Lebensqualität stand,

sondern die – nach meiner Erfahrung – für die Tumorpatienten durchaus relevante, wenn nicht sogar relevanteste Frage, nämlich ob Herr Prof. Uhl die von ihm und Herrn Maly angeblich beobachteten Verlängerungen der Überlebenszeit bis hin zu Tumorfreiheit und Heilungen nachvollziehbar belegen kann, und zwar bei Tumorpatienten, wie den Patienten mit Pankreaskarzinomen, die zur Zeit weder schulmedizinisch, noch in Kombination mit bisher bekannten Meditationsvarianten als heilbar gelten,

daß bereits vor mehr als 10 Jahren im Internet der Verdacht der Unseriosität und Scharlatanerie diskutiert wurde, ohne daß Herr Prof. Uhl, soweit ich weiß, diesen Verdacht durch Vorlage nachvollziehbarer Unterlagen für eine neutrale Auswertung seiner Heilerfolge bis heute entkräftet hat, und

daß die Studie von Frau Prof. Meissner nicht den Nachweis erbringen konnte, daß die Maly-Meditation bei den Patienten der Studie zu einer Verlängerung der Überlebenszeit geführt hat, das heißt, daß die Studie von Frau Prof. Meissner

weder den Nachweis erbracht hat, daß eine zusätzliche Maly-Meditation die Überlebenszeit der Patienten verlängern kann,

noch das Heilkonzept bestätigt hat, mit dem Herr Prof. Uhl seit ca. 15 Jahren um Patienten für die seiner Erfahrung nach besonders geeignete Maly-Meditation wirbt, nämlich mit dem Konzept: „Maly-Meditation - Verbesserung der Lebensqualität – Aktivierung von sog. Selbstheilungskräften – Verlängerung der Überlebenszeit und Heilung“. Denn dieses Konzept wird durch die Ergebnisse der Studie von Frau Prof. Meissner zumindest nicht gestützt, da die Studie trotz einer angeblich relevanten Verbesserung von 2 (2019) bzw. 5 (Publikation 2023) Parametern der Lebensqualität keinen Nachweis für eine Verlängerung der Überlebenszeit der Patienten aufzeigen konnte.

Was mag es für Gründe für Herrn RA Kuhlmann gegeben haben, am 18.06.2025 im Auftrag der Ärztekammer zu schreiben, daß das ganze Werbungsrepertoire Herrn Prof. Uhl's für die Maly-Meditation während der vergangenen ca. 15 Jahre nach Ansicht der Ärztekammer nicht gegen die Paragraphen der Berufsordnung und des Arzneimittelwerbegesetzes verstößt,
da Herr Prof. Uhl „nur“ bzw. „lediglich“ oder „sachlich“ sage, daß ein Erfolg nicht mit Sicherheit erwartet werden kann, daß die Maly-Mediation lediglich ergänzend zur Schulmedizin herangezogen werden sollte, daß durch eine innere Stabilisierung Erfolge erzielt werden könnten/können und daß die klinische Studie von Frau Prof. Meissner – wie er wider besseren Wissens schreibt – Verbesserungen von 2 Parametern der Lebensqualität durch eine Maly-Meditation „wissenschaftlich belegt“ habe,

während er gleichzeitig dem Leser seines Schreibens gegenüber die mittlerweile vieljährigen Werbungen Herrn Prof. Uhl's mit angeblichen, bis heute wohl noch durch Nichts nachvollziehbar belegten, die Patienten und Ärzte aber zweifellos besonders interessierenden Lebenszeitverlängerungen und Heilungen, zu denen ich in meinem Schreiben vom 31.01.2025 eine Stellungnahme der Ärztekammer erbeten hatte, einfach - wie soll man es anders nennen – verschweigt?

Denn diese Werbung mit Lebensverlängerungen und Heilungen bzw. mit der Möglichkeit von Lebensverlängerungen und Heilungen erwähnt Herr RA Kuhlmann im Auftrag der Ärztekammer in seinem Schreiben vom 16.08.2025 mit keinem Wort, sie wird weder diskutiert noch bewertet, sodaß der Leser aus seinem Schreibens vom 18.06.2025

– weder das Anliegen in meinen Schreiben an die Ärztekammer, nämlich meine Bitte um die Bewertung dieser Werbungen Herrn Prof. Uhl's mit Lebensverlängerungen und Heilungen, erfährt,

noch bemerkt, daß Herr RA Kuhlmann sich i.A. der Ärztekammer – in Analogie zu den Ärzten der Leitung der wissenschaftlichen Gremien des AdP e.V. – mit seinem Schreiben vom 18.06.2025 weigert, die mittlerweile jahrelangen Werbungen Herrn Prof. Uhl's für die Maly-Meditation mit Lebensverlängerungen, Heilungen und der Hoffnung auf Heilungen anhand der relevanten Paragraphen der Berufsordnung und des Heilmittelwerbegesetzes zu bewerten.

Sollten die Werbungen Herrn Prof. Uhl's für die Maly-Meditation mit angeblichen Lebensverlängerungen, Heilungen und/bzw. mit der Hoffnung auf Heilung durch eine Maly-Meditation vielleicht doch nicht

im Gegensatz zu den von Herrn RA Kuhlmann allein diskutieren Werbungen mit einer Verbesserung von Parametern der Lebensqualität, wie sie bereits für frühere Meditations-Varianten diskutiert werden -

mit den Paragraphen der Berufsordnung und des Heilmittelwerbegesetzes vereinbar sein – wenn man diese Werbung einmal auf der Basis nachvollziehbarer Unterlagen diskutieren würde bzw. müßte?

Prof. Dr. Rainer Klapdor
Mitte Oktober 2025


Anmerkung:

Falls Herr RA Kuhlmann im Auftrag der Ärztekammer in absehbarer Zeit evtl. doch noch auf meine Bitte um eine korrekte Bewertung der Werbungen Herrn Prof. Uhls mit Lebensverlängerungen und Heilungen durch eine zusätzliche Maly-Meditation im Interesse einer seriösen Beratung der meist schwerkranken Tumorpatienten und ihrer Ärzte und Betreuer antworten, werde ich später darüber berichten.

PS:

Zur Information sei noch ergänzt,

1) daß Herr Prof. Uhl bis heute auch noch nicht auf die bereits wiederholt gestellte Frage geantwortet hat, ob es sich bei der Patientin in der Publikation 2011, bei der er und seine CoAutoren eine sehr erfolgreiche Behandlung eines Pankreaskarzinomleidens über eine begleitende Mistel-Therapie zu erklären suchen, um dieselbe Patientin handelt, mit der er in den nachfolgenden Jahren für die Maly-Meditation wirbt, und

2) daß Herr Prof. Uhl bis heute auch noch nicht auf die ebenfalls bereits mehrfach gestellte Frage geantwortet hat, wer denn nun für die Maly-Meditationen im Rahmen der klinischen Studie von Frau Prof. Meissner bzw. im Rahmen der klinischen Studie in seiner Publikation 2023 verantwortlich zeichnet.

Frau Prof. Meissner hat in der von ihr betreuten Dissertationsschrift (2019) über ihre klinische Studie diesbezüglich ausdrücklich und allein Herrn Maly danken lassen,

in der Publikation 2023, die nur über einen Auszug der klinischen Studie von Frau Prof. Meissner berichtet, nämlich die Ergebnisse mit angeblich - nach geänderter statistischer Auswertung - deutlicher Verbesserung von Parametern der Lebensqualität, danken Herr Prof. Uhl und seine CoAutoren dagegen einem „experienced meditation practitioner who regularily worked with cancer patients“, ohne den „Experienced Meditation Practitioner“ namentlich zu nennen – und der Verlag hat auf eine entsprechende diesbezügliche Nachfrage Anfang 2024 in einem „Erratum“ zu der Publikation 2023 schnell ergänzt, daß - nach einer Rückfrage bei den Autoren - Herr Maly an der in der Publikation 2023 publizierten Studie in keiner Weise beteiligt war.

Auf eine anschließende gleichzeitige Nachfrage bei Herrn Prof. Uhl, Frau Prof. Meissner und beim Verlag, wer denn nun für die Maly-Meditation im Rahmen der klinischen Studie von Frau Prof. Meissner, die sowohl der Dissertationsschrift 2019 als auch der Publikation 2023 zugrunde liegt, verantwortlich war - ein vielleicht doch umstrittener Herr Maly oder ein allgemein anerkannter „experienced meditation practitioner? - hat bisher ebenfalls noch niemand geantwortet.

Anlagen

Anlage 1: Auszug aus der Anlage 10 zu meinem Schreiben vom 090.11.2024 und 31.01.2025

Beispiele für Werbungen von Herrn Prof. Uhl und von Herrn Maly um Patienten für eine zusätzliche Maly-Meditation

Anlage 2: Addendum zu der Anlage 10 zu meinem Schreiben vom 09.11.2024 und 31.01.2025

einige Beispiele für Wertungen von Therapeuten, die mit Heilverfahren um Patienten werben, ohne jemals nachvollziehbare Belege vorgelegt zu haben

Anlage 3: Die Ausführungen von Herrn RA Kuhlmann „i,A,“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe in seinem Schreiben vom 18.Juni 2025, mit denen er seinen „Freispruch“ Herrn Prof. Uhl's in Sachen Maly-Meditation begründet

Anlage 4: Mein Schreiben (ohne die Anlagen1-6) an die Ärztekammer von Westfalen-Lippe vom 14.08.2025

Anlage 5: Einige Anmerkungen zur Publikation „ Exploring pain……“ von Herrn Prof. Uhl und Frau Prof. Meissner in der CMR, Karger-Verlag, 2023

Anlage 6: Die Stellungnahme der Ärztekammer vom 16.08.2025 erinnert an das Verhalten der Ärztlichen Leitung des AdP e.V. seit 2018

Anmerkung: Die Anlagen 1-6 liegen nicht bei. Auf Anfrage werden sie jederzeit nachgereicht.